Behandlung 

Behandlungsspektrum

Welche Erkrankungen werden im Psychosomatikum behandelt?

  • Psychosomatische Beschwerden wie
    • chronische Schmerzen (Spannungskopfschmerzen, Migräne, Bauchschmerzen, Gelenkschmerzen, Schmerzverstärkersyndrom)
    • Übelkeit, Schwindel und andere körperliche Symptome, für die es keine ausreichende körperliche Erklärung gibt 
    • Angsterkrankungen

    • Depression

    • Zwangserkrankungen

    • Schlafstörungen

    • Dissoziative Störungen (Gefühls- und Bewegungsstörungen)

    • Essstörungen

    • Tics

    • Autismus, Autismusspektrum‑Störungen, Asperger‑Syndrom

    • Selbstverletzendes Verhalten

    • Posttraumatische Belastungsstörung

    • ADS/ADHS 

    • Adoleszenzprobleme (Pubertätsprobleme und ‑konflikte)

    • Schulprobleme

    • Probleme mit Medien‑ und Internetnutzung

    Müssen alle Sorgeberechtigten in eine kinderpsychiatrische Therapie einwilligen?

    Ja, das ist grundsätzlich notwendig. Damit Ihr Kind in der Praxis behandelt werden kann, wird nach dem Gesetz (§ 1687 Abs. 1 BGB) die Einwilligung aller Sorgeberechtigten, d.h. in der Regel beider Eltern, benötigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind, und ein geteiltes Sorgerecht haben.

     

     

    Werden die Gespräche vertraulich behandelt? 

    Ja, auf jeden Fall. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein sehr hohes Gut und mir persönlich sehr wichtig. 

    Häufig ist der Austausch mit Lehrkräften, Physio- und Ergotherapeuten, Familienhilfe, Erziehungsberatungsstellen oder den Mitarbeitern des Jugendamtes sehr wichtig. Das geschieht aber nur, wenn eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Eine Schweigepflichtsentbindung kann natürlich auch jederzeit zurückgezogen werden.
    Bei einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung, insbesondere von psychosomatisch bedingten, körperlichen und emotionalen Beschwerden, ist die auch Rücksprache mit Vorbehandlern oft sinnvoll oder sogar notwendig.

     

    Wie läuft eine Behandlung ab?

    Am Anfang der Behandlung steht das Erstgespräch. Zu dem kommen Sie nach Terminvereinbarung bitte gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen etwa 2 Stunden an Zeit mit. Es sollte immer mindestens ein Sorgeberechtigter oder Sorgeberechtige zum Erstgespräch kommen - zu den folgenden Gesprächen und Terminen können die Kinder und Jugendlichen je nach Alter und Entfernung von zu Hause alleine erscheinen. Werden sie begleitet, können die Eltern im Wartezimmer warten.

    Da mir neben der Therapie der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Beratung der Eltern wichtig ist, finden regelmäßig gemeinsame Gespräche statt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Termine nicht immer außerhalb Ihrer Arbeitszeiten stattfinden können, so dass Sie sich gelegentlich für einen solchen Termin frei nehmen müssten. Die Elterngesprächstermine werden aber ausreichend lange im Voraus gemeinsam verabredet.  

     

    Wie geht es weiter? 

    Mir ist es sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen selbst aber auch die Eltern wissen, warum sie in Behandlung sind. Zu einer Behandlung gehört immer eine Diagnose. Um einer Diagnose zu stellen, bedarf es einer Diagnostik. Zu dieser gehören in der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter anderem Fragebögen, die von den Patienten selbst, den Eltern aber auch Lehrern, Einrichtungsbetreuern oder anderen Bezugspersonen ausgefüllt werden. Anhand dieser ergeben sich Hinweise für die spätere Behandlung. 

    Termine

    Benötige ich einen Termin, um mein Kind im Psychosomatikum vorzustellen?

    Ja, es wird grundsätzlich ein Termin benötigt. Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt, das heißt, dass die Zeit des Termins ausschließlich dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen vorbehalten ist.  

    Wie bekomme ich einen Termin? 

    Die Terminabsprache erfolgt ausschließlich per E-Mail. Senden Sie diese an praxis@psychosomatikum-kiel.de. Nennen Sie bitte den Namen des Kindes und sein Alter, schildern Sie kurz das Anliegen und hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber zwecks Terminabsprache gut erreichen können.

    Was muss ich zu einem Termin mitbringen? 

    Bitte bringen Sie die Krankenversichertenkarte, Schulzeugnisse und alle Befunde (Arztberichte, Entlassbriefe aus Kliniken, Befunde anderer Therapeuten...) mit, die im Zusammenhang mit der Erkrankung Ihres Kindes im Zusammenhang stehen. Bringen Sie bitte nach Möglichkeit Kopien dieser Befunde mit. Gerne können Sie schon vorab den Behandlungsvertrag (zu finden unter Formulare) ausdrucken und ausgefüllt in die Sprechstunde mitbringen. 

     

    Wer übernimmt die Kosten der Behandlung? 

    Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung. Eine Überweisung ist nicht notwendig, die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist ausreichend. 

    Bei Privatversicherten werden in der Regel die Kosten für kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen übernommen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vorab über deren Bedingungen für eine Behandlung bei einem Kinder- und Jugendpsychiater. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Rechnungsstellung über die PVS Schleswig-Holstein/Hamburg.

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